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Dopingverfolgung
Das Doping wird von den internationalen Sportverbänden und insbesondere auch dem IOC für den Rahmen ihrer Wettbewerbe untersagt. Offiziell begründet wird dies üblicherweise mit Chancengleichheit für die Wettkämpfer, dem Schutz dieser vor gesundheitlichen Schäden durch Doping und einer Vorbildfunktion die der Sport, und damit der Spitzensportler, zu erfüllen hätten. Da ein in der breiten Öffentlichkeit herrschendes Image von sauber erbrachten Leistungen in einer Sportart für deren jeweiligen Marktwert von enormer Bedeutung ist, gibt es aber auch einen hohen wirtschaftlichen Anreiz für Verbände und Veranstalter, dieses Image durch Maßnahmen der Dopingverfolgung, effektive wie ineffektive, zu fördern.
In einigen Ländern gilt Doping (oder bestimmte Formen davon) als Straftat und wird von staatlichen Organen mit hoheitlichen Maßnahmen verfolgt, etwa in Frankreich, Spanien oder Italien. Seit dem Jahr 2000 können in Italien Dopingvergehen von Sportlern mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Allerdings ist noch nie ein Sportler wegen Einnahme von verbotenen Dopingsubstanzen angeklagt oder bestraft worden, erst recht nicht mit einer Gefängnisstrafe. Die Frage, ob Dopingbekämpfung bei nichtstaatlichen Veranstaltungen eine Staatsaufgabe sein kann oder sollte, ist jedoch stark umstritten. Doping bei Tieren während sportlicher Wettkämpfe oder im Training dafür, ist gem. § 3 Nr.1b Tierschutzgesetz verboten und gem § 18 I Nr. 4 TierSchG eine Ordnungswidrigkeit und kann gem. § 18 IV mit einer Geldbuße bis zu € 25.000,- geahndet werden.
In Deutschland liegt mit der Einnahme von Doping grundsätzlich kein Straftatbestand vor, denn laut § 6a des Arzneimittelgesetzes ist nur das Inverkehrbringen, das Verschreiben oder das Anwenden von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken im Sport strafbar. Diese Straftat wird laut § 95 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. § 95 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes sieht in besonders schweren Fällen (Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport an Personen unter 18 Jahren) eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Es kam allerdings in der Vergangenheit zu Verurteilungen wg. Körperverletzungsdelikten, teilweise solchen an Schutzbefohlenen, wenn Präparate von Trainern an Athleten ohne deren Wissen/Zustimmung verabreicht wurden. Doping bei Tieren während sportlicher Wettkämpfe oder im Training dafür ist in Deutschland gem. § 3 Nr.1b Tierschutzgesetz verboten und gem. § 18 I Nr. 4. TierSchG eine Ordnungswidrigkeit, die gem. § 18 IV mit einer Geldbuße bis zu € 25.000,- geahndet werden kann.
Vorgehen
Weil in vielen Sportarten unterschiedliche Wirkstoffe und Methoden der unphysiologischen Leistungssteigerung verboten sind, aber immer neue Methoden und neue Substanzen als leistungssteigernd eingestuft werden, wird in einer ständig der Realität angepassten Dopingliste mit genau aufgeführten und beschriebenen Wirkstoffen und Vorgehensweisen definiert, was unter Doping zu verstehen ist.
Diese Liste - von internationalen Sportverbänden in Zusammenarbeit mit der medizinischen Kommission des IOC aufgestellt, aktualisiert, permanent um neue Substanzen ergänzt -, wird von allen nationalen Verbänden übernommen. Demnach liegt ein Dopingverstoß vor, wenn eine der in der Verbotsliste aufgezählten Substanzen im Körper des Athleten nachgewiesen wird, er eine Dopingkontrolle verweigert hat, im Besitz von im Sport verbotenen Substanzen ist oder sich diese beschaffen will. Als Beweis für die Beschaffung genügt ein Rezept. Jeder der ca. 1500 Spitzensportler in Deutschland, die den einzelnen Leistungskadern angehören, müssen sich schriftlich gegenüber ihrem nationalen Verband verpflichten, alle Dopingvorschriften einzuhalten, sich bei Reisen abzumelden und Kontrollen zu jeder Zeit zu dulden.
Bei dem Nachweis von illegalen Substanzen wird zwischen Wettkampf- und Trainingskontrollen unterschieden. Wettkampfkontrollen sind nötig, um die kurzzeitige Leistungssteigerung durch Doping nachzuweisen, die kurz vor Beginn des Wettkampfes eingenommen wurden. Trainingskontrollen versuchen eine langzeitige Einnahme von Doping nachzuweisen und Stoffe aufzuspüren, die auf Grund einer rechtzeitigen Absetzung nicht mehr in Wettkampfkontrollen nachgewiesen werden können. Diese Kontrollen bestehen aus einer Urinprobe und einer in Deutschland freiwilligen Blutprobe.
Bei der erstmaligen Einnahme von verbotenen Stimulanzien oder Schmerzmitteln wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei allen anderen Vergehen, wie der Einnahme von anabolen Steroiden oder der Manipulation einer Dopingprobe, wird eine Wettkampfsperre (siehe auch Disqualifikation) von mindestens zwei Jahren für den Sportler verhängt. Des Weiteren werden bei Dopingvergehen, die während eines Wettkampfes stattfinden, die Leistungen annulliert.
Manipulation von Dopingproben
Da vermehrt Dopingproben manipuliert wurden, wird jetzt auch die Manipulation an sich als Dopingvergehen angesehen und beschrieben. So ist jegliche Manipulation ausdrücklich verboten, da diese Werte maßgeblich für den Nachweis des Dopings benötigt werden. Dazu zählt der Austausch oder die Veränderung der Proben, die Verdünnung mit jeglichen Flüssigkeiten, die Einspritzung von Fremdurin in die Blase, die Beeinflussung der Urinausscheidung durch chemische Substanzen sowie die Beeinflussung des Verhältnisses von Testosteron zu Epitestosteron.
Aber es sind längst nicht immer die Sportler, die manipulieren. Im großen Stil haben dies, neben der ehemaligen DDR, auch westeuropäische Veranstalter und Sportverbände getan. Der italienische Sportverband hat über Jahre 30 ausgewählte Athleten verschiedener Sportarten mit Dopingsubstanzen versorgt, darunter besonders Anabolika. Die Veranstalter des Tennis-Grand Slam-Turniers in Paris haben regelmäßig Dopingproben von Sportlern in der Sonne stehen lassen, wodurch diese unbrauchbar geworden sind. (Der Spiegel) Eine weltweit operierende Sportschuhfirma aus den USA hat Institute beauftragt, Methoden der Dopingverschleierung zu entwickeln, die auch erfolgreich angewendet wurden (Bitterer Sieg). In den USA durften Sportler während des Trainings nur dann kontrolliert werden, wenn sie innerhalb eines 100-km-Radius um ein Testzentrum gewohnt haben. Es gab in den 1990er Jahren deren drei für die gesamte USA. Nicht zuletzt hat die BALCO-Affäre in den Vereinigten Staaten mit der Entwicklung neuer, unbekannter Dopingsubstanzen gezeigt, die nicht nachzuweisen waren, dass bestimmte Kreise ein Interesse an der permanenten Leistungssteigerung im Sport haben, weil sich dies gut vermarkten lässt. Trainer und Funktionäre haben Sportler vor Kontrollen gewarnt. Bestimmte Veranstaltungen werden gut besucht, weil man weiß, es wird nicht kontrolliert. Im bezahlten Fußball können die Rückennummern bestimmter gedopter Sportler nicht ausgelost werden, weil man sie durch andere ersetzt [1].
Situation in Deutschland
Nach den Zahlen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) für das Jahr 2005 wurden an deutschen Athleten insgesamt 8.321 Dopingkontrollen durchgeführt, davon 4.679 Trainingskontrollen und 3.992 Wettkampfkontrollen. In 67 Fällen (0,81%) lagen positive Analysen vor, die von den Verbänden sanktioniert wurden. Kritiker merken an, dass der finanzielle Aufwand für diese geringe Quote in keinem Verhältnis steht und allein dadurch gerechtfertigt zu sein scheint, weil das mediale Interesse sehr groß ist. Kontrolliert werden etwa 1.500 Kaderathleten, die an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen. Nicht kontrolliert werden alle anderen Mitglieder des Deutschen Sportbundes, die gleichfalls an Wettkämpfen teilnehmen. Aber gerade in den Ebenen unterhalb des Spitzensports ist die Dopingmentalität – weil man weiß, es gibt keine Kontrollen –, stark ausgeprägt. Dies wird jedoch von der Sportführung negiert, obwohl es stichhaltige Untersuchungen zum Beispiel des Anabolikakonsums in Deutschland und den USA gibt. Der Sport ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Schon in den neunziger Jahren hat Professor Hurrelmann festgestellt, dass ca. 10 Prozent der Jugendlichen bis 16 Jahren regelmäßig zu Aufputschmitteln und anderen Dopingsubstanzen sowie Drogen greift. Allerdings ist Doping, obwohl keine Straftat, in der Öffentlichkeit stark negativ besetzt.
Auszug aus Wikipedia - der freien Enzyklopädie

